Verkaufs- und Lieferbedingungen
Soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind, gelten folgende Bedingungen als allgemeine Grundlage aller von uns abgeschlossenen Geschäfte, auch wenn sie den Geschäfts- und Einkaufsbedingungen der Käufer entgegenstehen, und wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Die Bedingungen gelten auch bei allen Folgeaufträgen und werden bei jeder späteren Bestellung erneut anerkannt.
1.Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, vorbehaltlich Zwischenverkauf. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag von uns schriftlich bestätigt wird oder eine Rechnung ausgestellt wurde. Bei direkten Lieferungen aus dem Ausland, vor allem aus Kanada, hat der Käufer eventuelle Abweichungen von den vereinbarten Lieferterminen hinzunehmen. Lieferzeitangaben sind immer unverbindlich, Forderungen aufgrund verspäteter Lieferung sind generell nichtig.
2. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers, eventuell vereinbarte Frei-Haus-Lieferung oder Gewährung einer Frachtvergütung ändern daran nichts. Die normale Preisstellung gilt ab Lager Oberstaufen oder anderen Auslieferungslägern. Bei Kleinabnahmen können Verpackungskosten berechnet werden. Den Aufwand für die Entladung der Ware bei der Ankunft trägt immer der Kunde, die Entladestelle muss mit LKW anfahrbar sein.
3. Die Zahlung muss spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug bei uns eingegangen sein, unabhängig von einer eventuell laufenden Reklamation. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen ist ein Skontoabzug von 2 % möglich. Bei einer Fristüberschreitung können Mahngebühren und Verzugszinsen berechnet werden.
4. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser frei verfügbares Eigentum. Die Kaufpreisforderung aus einem inzwischen erfolgten Weiterverkauf bzw. einer Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware geht an uns über. Hierzu gilt § 455 BGB.
5. Bestellungen sind grundsätzlich bindend, ein Rücktritt vom Vertrag oder Warenrückgabe ist nur in Ausnahmefällen nach Vereinbarung möglich, auf keinen Fall aber bei Sonderanfertigungen. Dies gilt auch für Rückgabe von überzähliger, zu viel bestellter Ware.
6. Qualitätsanforderungen: Unsere Holzschindeln entsprechen den Erfordernissen der DIN 68119, sofern es sich nicht um eine speziell angebotene Sonderausführung nach Werksnorm handelt. Schindeln sind in handwerklicher Arbeit aus Holz hergestellt. Unebenheiten, Verfärbungen und sonstige Fehler, die im Material eines gewachsenen Naturproduktes begründet liegen, müssen vom Käufer geduldet werden.
7. Reklamationen hinsichtlich Maß, Menge und Qualität der Ware hat uns der Abnehmer spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen zur Prüfung an uns zurückzusenden. Wird der Aufforderung der Rücksendung nicht unverzüglich entsprochen, so gilt die Ware als abgenommen. Eine bereits verarbeitete Ware kann nicht reklamiert werden. Bei berechtigter Reklamation besteht kein Anspruch auf Minderung des Kaufpreises, es kommt nur ein Umtausch der Ware in Frage. Zur Beurteilung von Reklamationen jeglicher Art werden die Regeln der DIN 68119 sowie bei kanadischen Schindeln zusätzlich die Vorgaben der offiziellen kanadischen Normen zugrunde gelegt.
8. Erfüllungsort ist 87534 Oberstaufen, Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes Kempten/Allgäu. Es gilt deutsches Recht, auch für Lieferungen ins Ausland.
Salmas 35
D-87534 Oberstaufen
T: +49 (0) 8325 458
F: +49 (0) 8325 765
Mo – Fr: 7:30 bis 17:00 Uhr
(Mittagspause von 12:00 bis 13:00 Uhr)
Für die Verarbeitung von Holzschindeln sind verschiedene Werkzeuge und Zubehör erforderlich. Dazu gehören spezielle Schindelnägel, ein robuster Hammer, eine Schindelspalter und eine scharfe Säge zum Schneiden der Schindeln. Zusätzlich sind Schindelklammern nützlich, um die Schindeln vor der Befestigung zu fixieren, während Maßband und Wasserwaage für präzises Arbeiten sorgen. Schutzbrille und Handschuhe bieten Sicherheit, und stabile Leitern oder Gerüste sind für die Arbeit auf dem Dach notwendig. Diese Werkzeuge und Zubehörteile können bequem auf unserer Webseite gekauft werden.
Schindeln mit Sonderformen sind spezielle Varianten, die durch ihre ungewöhnliche Gestaltung oder Verarbeitung auffallen. Diese Schindeln können in verschiedenen Formen wie Dreiecken, Rauten, Wellen oder anderen kreativen Mustern gefertigt sein. Solche Sonderformen werden vor allem für ästhetische Zwecke eingesetzt und können Akzente auf Dächern oder Fassaden setzen. Diese Schindeln kommen vor allem bei historischen, rustikalen oder modernen Architekturstilen zum Einsatz und verleihen Gebäuden eine einzigartige und unverwechselbare Optik. Sie sind nicht nur dekorativ, sondern bieten in der Regel auch Schutz vor Witterungseinflüssen.
Zierschindeln aus Holz werden hauptsächlich für dekorative Fassadengestaltungen verwendet und erzeugen interessante Muster. Sie bestehen aus witterungsbeständigen Hölzern wie Lärche, Fichte oder Zeder und bieten eine gewisse Witterungsbeständigkeit. Diese nachhaltigen Schindeln verleihen Gebäuden ein rustikales oder traditionelles Aussehen und sind individuell gestaltbar.
Gesägte Schindeln bieten Langlebigkeit und ästhetische Ansprüche. Sie werden aus widerstandsfähigen Hölzern wie Lärche, Fichte oder Zeder gefertigt und zeichnen sich durch eine präzise, gleichmäßige Form aus, die eine einfache Verlegung ermöglicht. Sie sind witterungsbeständig, ideal für Dach- und Fassadenverkleidungen und passen zu verschiedenen architektonischen Stilen. Zudem sind sie eine nachhaltige Wahl aus heimischen Hölzern.
Gespaltene Schindeln überzeugen durch ihre präzise Verarbeitung und lange Haltbarkeit. Sie werden aus hochwertigen Holzarten wie Lärche, Fichte oder Zeder gefertigt und sind ideal für Fassaden- und Dacheindeckungen. Ihre gleichmäßige Form sorgt für ein ästhetisches Erscheinungsbild und eine einfache Verlegung. Dank ihrer natürlichen Witterungsbeständigkeit bieten sie optimalen Schutz und eine nachhaltige Lösung für traditionelle und moderne Bauprojekte.