Verkaufs- und Lieferbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind, gelten folgende Bedingungen als allgemeine Grundlage aller von uns abgeschlossenen Geschäfte, auch wenn sie den Geschäfts- und Einkaufsbedingungen der Käufer entgegenstehen, und wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Die Bedingungen gelten auch bei allen Folgeaufträgen und werden bei jeder späteren Bestellung erneut anerkannt.

1.Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, vorbehaltlich Zwischenverkauf. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag von uns schriftlich bestätigt wird oder eine Rechnung ausgestellt wurde. Bei direkten Lieferungen aus dem Ausland, vor allem aus Kanada, hat der Käufer eventuelle Abweichungen von den vereinbarten Lieferterminen hinzunehmen. Lieferzeitangaben sind immer unverbindlich, Forderungen aufgrund verspäteter Lieferung sind generell nichtig.

2. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers, eventuell vereinbarte Frei-Haus-Lieferung oder Gewährung einer Frachtvergütung ändern daran nichts. Die normale Preisstellung gilt ab Lager Oberstaufen oder anderen Auslieferungslägern. Bei Kleinabnahmen können Verpackungskosten berechnet werden. Den Aufwand für die Entladung der Ware bei der Ankunft trägt immer der Kunde, die Entladestelle muss mit LKW anfahrbar sein.

3. Die Zahlung muss spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug bei uns eingegangen sein, unabhängig von einer eventuell laufenden Reklamation. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen ist ein Skontoabzug von 2 % möglich. Bei einer Fristüberschreitung können Mahngebühren und Verzugszinsen berechnet werden.

4. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser frei verfügbares Eigentum. Die Kaufpreisforderung aus einem inzwischen erfolgten Weiterverkauf bzw. einer Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware geht an uns über. Hierzu gilt § 455 BGB.

5. Bestellungen sind grundsätzlich bindend, ein Rücktritt vom Vertrag oder Warenrückgabe ist nur in Ausnahmefällen nach Vereinbarung möglich, auf keinen Fall aber bei Sonderanfertigungen. Dies gilt auch für Rückgabe von überzähliger, zu viel bestellter Ware.

6. Qualitätsanforderungen: Unsere Holzschindeln entsprechen den Erfordernissen der DIN 68119, sofern es sich nicht um eine speziell angebotene Sonderausführung nach Werksnorm handelt. Schindeln sind in handwerklicher Arbeit aus Holz hergestellt. Unebenheiten, Verfärbungen und sonstige Fehler, die im Material eines gewachsenen Naturproduktes begründet liegen, müssen vom Käufer geduldet werden.

7. Reklamationen hinsichtlich Maß, Menge und Qualität der Ware hat uns der Abnehmer spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen zur Prüfung an uns zurückzusenden. Wird der Aufforderung der Rücksendung nicht unverzüglich entsprochen, so gilt die Ware als abgenommen. Eine bereits verarbeitete Ware kann nicht reklamiert werden. Bei berechtigter Reklamation besteht kein Anspruch auf Minderung des Kaufpreises, es kommt nur ein Umtausch der Ware in Frage. Zur Beurteilung von Reklamationen jeglicher Art werden die Regeln der DIN 68119 sowie bei kanadischen Schindeln zusätzlich die Vorgaben der offiziellen kanadischen Normen zugrunde gelegt.

8. Erfüllungsort ist 87534 Oberstaufen, Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes Kempten/Allgäu. Es gilt deutsches Recht, auch für Lieferungen ins Ausland.

Kurze Auszeit

– wir sind bald zurück!

Wir machen eine kleine Pause: Von Montag, 11. August bis Freitag, 15. August 2025 bleibt unser Betrieb wegen Betriebsurlaub geschlossen.

Ab Montag, den 18. August sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. In der Zwischenzeit können Sie uns gerne über das Kontaktformular schreiben – wir melden uns schnellstmöglich nach unserer Rückkehr.

Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihr Team vom Schindelzentrum Allgäu

Werkzeug & Zubehör

Für die Verarbeitung von Holzschindeln sind verschiedene Werkzeuge und Zubehör erforderlich. Dazu gehören spezielle Schindelnägel, ein robuster Schindelhammer oder auch Flickwerkzeug für Ausbesserungsarbeiten. Neben der Befestigung mit Handnägeln werden heutzutage aus Gründen der Zeitersparnis meist Druckluftgeräte mit magazinierten Nägeln oder Klammern verwendet. Zu einem Schindeldach gehören auch Holzdachrinnen. Wir bieten diese in Verschiedenen Größen in Lärche und Fichte an. Die passenden geschmiedeten Rinnenhaken bieten wir selbstverständlich auch an.

Diese Werkzeuge und Zubehörteile können bequem und aus einer Hand bei uns erworben werden.

Sonderformen

Schindeln mit Sonderformen sind spezielle Varianten, die durch ihre ungewöhnliche Gestaltung oder Verarbeitung auffallen. Diese Schindeln können in verschiedenen Formen wie Raute, „Hirschzunge“oder „Schwalbenschwanz“ gefertigt werden oder nach Vorlage von Mustern in jeder beliebigen anderen Form. Solche Sonderformen werden vor allem für ästhetische Zwecke eingesetzt und sind oft im Denkmalschutzbereich und bei historischen Gebäuden zu finden. Sie sind nicht nur dekorativ, sondern bieten in der Regel auch Schutz vor Witterungseinflüssen.

Hauptsächlich geeignet für:

Zierschindeln

Zierschindeln aus Holz werden hauptsächlich für dekorative Fassadengestaltungen verwendet und erzeugen interessante Muster. Sie bestehen aus langlebigen Holzarten wie Lärche, Fichte oder Zeder und sind somit nicht nur schön anzusehen, sondern bieten dem Gebäude auch den nötigen Witterungsschutz. Auch im Innenbereich erfreuen sich Zierschindeln großer Beliebtheit. Diese nachhaltigen Schindeln verleihen Gebäuden ein rustikales oder traditionelles Aussehen, können aber genauso in der modernen Architektur eingesetzt werden.

Hauptsächlich geeignet für:

Gesägte Schindeln

Gesägte Schindeln bieten Langlebigkeit und ästhetische Ansprüche. Sie werden aus widerstandsfähigen Hölzern wie Rotzeder, Alaskazeder, Weißzeder und Lärche gefertigt und zeichnen sich durch eine präzise, gleichmäßige Form aus, die eine einfache Verlegung ermöglicht. Sie sind witterungsbeständig und ideal für Fassadenverkleidungen und passen zu verschiedensten architektonischen Stilen.

Hauptsächlich geeignet für:

Gespaltene Schindeln

Gespaltene Schindeln überzeugen durch ihre lange Haltbarkeit und den rustikalen Charme. Sie werden aus hochwertigen Holzarten wie Lärche, Fichte, Eiche oder Zeder gefertigt und sind ideal für Fassaden- und Dacheindeckungen. Durch die strukturierte Oberfläche entsteht ein elegantes Licht- und Schattenspiel das mit keiner anderen Oberfläche zu vergleichen ist. Dank ihrer natürlichen Witterungsbeständigkeit bieten sie optimalen Schutz und eine nachhaltige Lösung für traditionelle und moderne Bauprojekte.

Hauptsächlich geeignet für: